Freiberufler nehmen eine besondere Stellung im wirtschaftlichen Handeln ein*.
Diese Sonderstellung erfordert regelmäßig auch einen ganz spezifischen Versicherungsumfang. Wir gehen in unserer Tätigkeit auf diese Belange ein. Beispielsweise bedienen wir besondere, bundesweite Deckungs-
konzepte, die auf
die speziellen Belange der Freiberufler abgestimmt
sind.
* Das geht schon aus der Definition aus dem Partnerschafts-
gesellschaftsgesetz (PartGG § 1 Absatz 2) hervor:
»Die freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigen verantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.«
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